SPM bietet Rechtssicherheit!
Durch eigene und geschulte Experten in allen zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wissen sich die Kunden von SPM rechtssicher betreut. Im Vordergrund steht dabei die Aufrechterhaltung eines sozialen und friedlichen Miteinanders, wie es beispielsweise in Mehrfamilienhäusern notwendig ist. SPM setzt sich für einen nachhaltigen Mietfrieden, aber auch für die rechtliche Absicherung beider Vertragsparteien ein. Als Experten für Miet- und Vertragsrecht sichern wir die Rechte aller Vertragspartner, seien es Mieter, Lieferanten oder SPM selbst. Mieter profitieren von einem nachhaltigen Vorgehen gegen Störer und Personen, die Pflichtverletzungen begehen oder die Rechte anderer verletzen bzw. missachten. Es herrscht also Rechtsfrieden. Auch behördliches Handeln in Form von rechtswidrigen Verwaltungsakten wird von unseren Experten konsequent verfolgt, so dass am Ende ein für alle Parteien zufriedenstellendes und rechtmäßiges Ergebnis steht. SPM kann Recht!
Aktuelle Rechtsprechung aus dem Mietrecht
Der Mietrechtssenat des BGH entschied, dass der Berliner Senat die Mietpreisbremse 2020 wirksam bis 2025 verlängert hat. Denn die zugrundeliegenden, 2020 geänderten BGB-Vorschriften zur Mietpreisbremse seien mit dem Grundgesetz vereinbar.
Nach DDR-Recht galten für Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter strengere Vorgaben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch für diese Altverträge das heutige Bürgerliche Gesetzbuch gilt.
Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs, aber dann zieht doch jemand ganz anderes ein? Das LG Berlin II meint, dass dem ehemaligen Mieter dann nicht nur Schadensersatz zusteht – sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.