SPM bietet Rechtssicherheit!
Durch eigene und geschulte Experten in allen zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wissen sich die Mieter von SPM rechtssicher betreut. Im Vordergrund steht dabei die Aufrechterhaltung eines sozialen und friedlichen Miteinanders, wie es beispielsweise in Mehrfamilienhäusern notwendig ist. SPM setzt sich für einen nachhaltigen Mietfrieden, aber auch für die rechtliche Absicherung beider Vertragsparteien ein. Als Experten für Miet- und Vertragsrecht sichern wir die Rechte aller Vertragspartner, seien es Mieter, Lieferanten oder SPM selbst. Mieter profitieren von einem nachhaltigen Vorgehen gegen Störer und Personen, die Pflichtverletzungen begehen oder die Rechte anderer verletzen bzw. missachten. Es herrscht also Rechtsfrieden. Auch behördliches Handeln in Form von rechtswidrigen Verwaltungsakten wird von unseren Experten konsequent verfolgt, so dass am Ende ein für alle Parteien zufriedenstellendes und rechtmäßiges Ergebnis steht. SPM kann Recht!
Aktuelle Rechtsprechung aus dem Mietrecht
Beharrlich hält das LG Berlin II an seiner Ansicht fest, dass Mieter, die ihre Mietrückstände rechtzeitig nachzahlen, auch eine ordentliche Kündigung abwenden. Der BGH sieht das anders und hebt zum dritten Mal ein solches Urteil des LG auf.
Eine schwerbehinderte Mieterin muss trotz berechtigten Eigenbedarfs der Vermieter nicht ausziehen, weil das ein Härtefall für sie wäre. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin ihre pflegebedürftige Mutter in der Wohnung unterbringen will.