SPM bietet Rechtssicherheit!
Durch eigene und geschulte Experten in allen zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wissen sich die Mieter von SPM rechtssicher betreut. Im Vordergrund steht dabei die Aufrechterhaltung eines sozialen und friedlichen Miteinanders, wie es beispielsweise in Mehrfamilienhäusern notwendig ist. SPM setzt sich für einen nachhaltigen Mietfrieden, aber auch für die rechtliche Absicherung beider Vertragsparteien ein. Als Experten für Miet- und Vertragsrecht sichern wir die Rechte aller Vertragspartner, seien es Mieter, Lieferanten oder SPM selbst. Mieter profitieren von einem nachhaltigen Vorgehen gegen Störer und Personen, die Pflichtverletzungen begehen oder die Rechte anderer verletzen bzw. missachten. Es herrscht also Rechtsfrieden. Auch behördliches Handeln in Form von rechtswidrigen Verwaltungsakten wird von unseren Experten konsequent verfolgt, so dass am Ende ein für alle Parteien zufriedenstellendes und rechtmäßiges Ergebnis steht. SPM kann Recht!
Aktuelle Rechtsprechung aus dem Mietrecht
Einigung beim "Heizungsgesetz": Entscheidet sich der Vermieter für eine fossile Gas- oder Ölheizung, sollen Mieter zwar weiter die Kosten für CO2, Netzentgelte und Biogas tragen. Allerdings nur zur Hälfte. Auch Vermieter werden beteiligt.
Will eine WEG Erhaltungsmaßnahmen beauftragen, muss sie vorher nicht mehrere Vergleichsangebote einholen, entschied der BGH. Damit erteilt er einer jahrelangen Gerichtspraxis eine Absage.
Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.